Elementarschadenversicherung

Zu den Elementarschäden rechnet man alle Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, z.B. Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben.

Diese Schäden werden durch die Hausratversicherung nicht gedeckt.

Sprechen Sie uns gern an, wir freuen uns auf Sie!