Gruppenunfallversicherung

Interessant ist auch das Angebot einer Gruppenunfallversicherung für die Mitarbeiter eines Betriebes, schon drei Mitarbeiter gelten als Gruppe.

Für den Arbeitgeber besteht der Vorteil darin, dass die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung in vollem Umfang als „Arbeitslohn“ gelten und deshalb abzugsfähig sind.

Die Arbeitnehmer sind nicht nur an ihrem Arbeitsplatz sowie auf dem Hin- und Rückweg geschützt, sondern auch bei Unfällen in der Freizeit.

    Sprechen Sie uns gern an, wir freuen uns auf Sie!