Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen, da sie in voller Höhe für sämtliche Schäden aufkommen müssen, die Sie einem Dritten zufügen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sach-, Vermögens- oder Personenschäden handelt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab.

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