Private Haftpflichtversicherung

Im bürgerlichen Gesetzbuch ist die Haftpflicht unmissverständlich geregelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet“. Die Pflicht, Schadensersatz zu leisten, ist weder zeitlich noch der Höhe nach begrenzt und bedeutet für den Verursacher, dass er mit seinem gesamten Vermögen bis zum Ersatz des Schadens einstehen muss.

Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor diesem finanziellen Risiko und sollte deshalb in keinem Haushalt fehlen.

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