Berufsunfähigkeitsversicherung
Frühzeitig abgesichert
Wer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann, ist auf staatliche Hilfe angewiesen. Doch die gesetzlichen Leistungen sind so gering, dass sie kaum die Lebenshaltungskosten decken. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine private Vorsorge zu treffen, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Wir können Sie kompetent beraten und entsprechend absichern.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähig zu sein bedeutet, dass man seinen ursprünglichen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Es bedeutet nicht, erwerbsunfähig zu sein. Wer wegen eines chronischen Rückenleidens nicht mehr als Dachdecker, Maurer oder Zimmermann arbeiten kann, ist aus Sicht des Gesetzgebers immer noch in der Lage, z. B. als Verkäufer in einem Baumarkt zu arbeiten.
Einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hat nur derjenige, der täglich nicht mehr als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Wer am 2. Januar 1961 oder später geboren wurde, erhält selbst in diesem Fall nur maximal 30 Prozent seines vorherigen Bruttolohns bzw. Bruttogehalts. Wer täglich noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, bekommt nur die teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von 15 Prozent des vorherigen Bruttolohns bzw. Bruttogehalts. Ohne private Absicherung wird eine Berufsunfähigkeit damit schnell auch zu einer finanziellen Katastrophe.
Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist weitaus größer als allgemein vermutet: Es trifft jeden vierten Berufstätigen vor dem Erreichen des Rentenalters, insbesondere diejenigen, die eine anspruchsvolle körperliche oder geistige Tätigkeit ausüben. Die drei häufigsten Ursachen sind psychische Beschwerden, Erkrankungen des Bewegungsapparates und Herz-Kreislauf-Beschwerden.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind komplexe Produkte mit einer Vielzahl von Klauseln, deren Bedeutung und Tragweite für Laien nicht ohne weiteres erkennbar sind. Wir wissen, worauf man achten muss, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Staatsdiener sind Beamte in vielen Bereichen besser geschützt als Arbeitnehmer, die in der freien Wirtschaft tätig sind. Das gilt jedoch nicht für den Fall der Dienstunfähigkeit: Beamtenanwärter, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe bekommen bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit keinerlei Leistungen vom Staat. Selbst Beamte auf Lebenszeit bekommen in den ersten 5 Berufsjahren keine Dienstunfähigkeitsrente. Wer keine gravierenden finanziellen Einbußen erleiden möchte, sollte deshalb unbedingt eine entsprechende Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Ein weiterer Grund für eine private Vorsorge liegt in einer Besonderheit des Beamtenrechts. Hier entscheidet der Dienstherr, ob ein Beamter dienstunfähig ist oder nicht – unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, kann der Versicherer die Leistung verweigern.