Betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 können Arbeitnehmer im Rahmen der Riester-Förderung auch die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nutzen, entweder als Brutto- oder als Nettoentgeltumwandlung. Wie in einem Unternehmen betrieblich vorgesorgt wird, entscheidet der Unternehmer bzw. Arbeitgeber.

    Der Gesetzgeber gestattet zwar fünf Durchführungswege, eine Riester-Förderung ist aber nur bei diesen drei möglich:

     

    • Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab; die Beiträge können aus dem Brutto- oder Nettogehalt gezahlt werden.
    • Pensionskassen arbeiten wie Versicherungen und werden staatlich überwacht; auch hier können die Beiträge können aus dem Brutto- oder Nettogehalt gezahlt werden.
    • Pensionsfonds arbeiten ähnlich wie Pensionskassen, dürfen aber bei der Geldanlage größere Risiken eingehen.

    Sprechen Sie uns gern an, wir freuen uns auf Sie!