Betriebliche Altersvorsorge
Seit 2002 können Arbeitnehmer im Rahmen der Riester-Förderung auch die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nutzen, entweder als Brutto- oder als Nettoentgeltumwandlung. Wie in einem Unternehmen betrieblich vorgesorgt wird, entscheidet der Unternehmer bzw. Arbeitgeber.
Der Gesetzgeber gestattet zwar fünf Durchführungswege, eine Riester-Förderung ist aber nur bei diesen drei möglich:
- Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab; die Beiträge können aus dem Brutto- oder Nettogehalt gezahlt werden.
- Pensionskassen arbeiten wie Versicherungen und werden staatlich überwacht; auch hier können die Beiträge können aus dem Brutto- oder Nettogehalt gezahlt werden.
- Pensionsfonds arbeiten ähnlich wie Pensionskassen, dürfen aber bei der Geldanlage größere Risiken eingehen.