Elektronikversicherung
Viele Schäden an der elektronischen Ausrüstung eines Betriebes sind nicht durch die sonstigen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung eines Gewerbebetriebes bestehenden Versicherungen gedeckt – insbesondere Schäden an Computern, die durch Kurzschluss entstehen. Versichert werden können sämtliche elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte der Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik, Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen, Satz- und Reprotechnik, Bild- und Tontechnik sowie Medizintechnik, sobald diese Anlagen betriebsfertig sind. Das beinhaltet auch fest installierte Datenträger wie Festplatten und System- bzw. Programmdaten aus Betriebssystemen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für folgende Sachschäden
- Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Wasser, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung