Elektronikversicherung

Viele Schäden an der elektronischen Ausrüstung eines Betriebes sind nicht durch die sonstigen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung eines Gewerbebetriebes bestehenden Versicherungen gedeckt – insbesondere Schäden an Computern, die durch Kurzschluss entstehen. Versichert werden können sämtliche elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte der Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik, Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen, Satz- und Reprotechnik, Bild- und Tontechnik sowie Medizintechnik, sobald diese Anlagen betriebsfertig sind. Das beinhaltet auch fest installierte Datenträger wie Festplatten und System- bzw. Programmdaten aus Betriebssystemen.

    Der Versicherer leistet Entschädigung für folgende Sachschäden

    • Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung

      Sprechen Sie uns gern an, wir freuen uns auf Sie!