Bestens vorgesorgt

Die gesetzliche Rente ist und bleibt das wichtigste Element der Altersvorsorge. In den meisten Fällen wird sie aber nicht mehr ausreichen, um im Alter den gewünschten Lebensstandard zu sichern. Deshalb ist es wichtig, die gesetzliche Altersvorsorge frühzeitig und individuell zu ergänzen.

Wir helfen Ihnen, die Angebote der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge auszuwählen, die am besten zu Ihnen passen, damit Sie z. B. auch von staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen profitieren können.

Riester-Rente

Die 2002 eingeführte Riester-Rente wird vom Staat zum einen durch Zulagen gefördert, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, zum anderen durch die Möglichkeit, die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen.

Sie können entscheiden, ob Sie die Riester-Förderung im Rahmen einer privaten oder betrieblichen Altervorsorge (siehe unten) in Anspruch nehmen. Sie können auch frei wählen, ob sie eine private Rentenversicherung (siehe unten), einen Fondssparplan oder einen Banksparplan abschließen; oder ob Sie für eine Eigentumswohnung bzw. ein eigenes Haus sparen wollen.

Wir helfen Ihnen, aus der Vielzahl der Möglichkeiten einen optimalen Vorsorgeplan zu entwickeln.

Rürup-Rente

Die 2005 eingeführte Rürup-Rente ist besonders für Selbständige, Freiberufler und Gutverdienende interessant, die keinen Anspruch auf die Riester-Rente haben.

Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es hier keine Zulagen, die Beiträge können aber steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Förderungsfähige Sparformen sind die private Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung (siehe unten) sowie britische Lebensversicherungen (siehe unten).

Betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 können Arbeitnehmer im Rahmen der Riester-Förderung auch die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nutzen, entweder als Brutto- oder als Nettoentgeltumwandlung. Wie in einem Unternehmen betrieblich vorgesorgt wird, entscheidet der Unternehmer bzw. Arbeitgeber.

Der Gesetzgeber gestattet zwar fünf Durchführungswege, eine Riester-Förderung ist aber nur bei diesen drei möglich:

 

  • Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab; die Beiträge können aus dem Brutto- oder Nettogehalt gezahlt werden.
  • Pensionskassen arbeiten wie Versicherungen und werden staatlich überwacht; auch hier können die Beiträge können aus dem Brutto- oder Nettogehalt gezahlt werden.
  • Pensionsfonds arbeiten ähnlich wie Pensionskassen, dürfen aber bei der Geldanlage größere Risiken eingehen

Fondsgebundene Rentenversicherung

Bei einer Fondsgebundenen Rentenversicherung legt die Versicherung das Geld ihrer Kunden in Investmentfonds an, wodurch sich sowohl die Renditechancen als auch die Risiken erhöhen.

Eine garantierte Mindestverzinsung wie bei Renten- oder Kapitallebensversicherungen gibt es bei dieser Anlageform nicht.

Private Rentenversicherung

Bei der privaten Rentenversicherung richtet sich die Höhe der zu erwartenden Rente nach dem eingezahlten Betrag bzw. der vereinbarten Versicherungssumme. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung spielen auch Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss eine Rolle.

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung war für Jahrzehnte der Klassiker der Altersvorsorge, hat jetzt aber aufgrund steuerlicher Veränderungen an Attraktivität eingebüßt.

Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Sparplan und Hinterbliebenenschutz, bei der der Versicherte am Ende der vereinbarten Versicherungszeit das angesparte Kapital zuzüglich einer garantierten Mindestverzinsung sowie einer möglichen Überschussbeteiligung erhält. Nach dem 60. Geburtstag sind die Auszahlungen abzüglich der Einzahlungen zur Hälfte steuerpflichtig, davor vollständig.

Risiko-Lebensversicherung

Risikolebensversicherungen bieten für geringe Beiträge hohen Schutz. Das liegt hautsächlich daran, dass die Versicherungssumme nur dann an die Hinterbliebenen bzw. Begünstigten ausgezahlt wird, wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt. Den so genannten Erlebensfall wie bei der Kapitallebensversicherung gibt es hier nicht.

Britische Lebensversicherung

Im Rahmen der Rürup-Rente können auch britische Lebensversicherungen für die private Altersvorsorge genutzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei der Anlage der Kundengelder größere Freiheiten als deutsche Versicherer haben und traditionell sehr stark auf Aktien setzen. Entsprechend hoch sind auch die Chancen und Risiken.

Sprechen Sie uns gern an, wir freuen uns auf Sie!