Zum 01. Januar 2013 führen die Versicherungsgesellschaften den Unisex-Tarif ein. Dieser Tarif stellt Männer und Frauen gleich, obwohl die Geschlechter die Risikobewertung beeinflussen. Das Geschlecht spielt insbesondere in der Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen als Tarifkriterium eine wichtige Rolle, da die Lebenserwartungen der  Geschlechter voneinander abweichen (Frauen haben zum Beispiel in Deutschland eine um ca. fünf Jahre längere Lebenserwartung als Männer).

Bei einem Unisex-Tarif erhalten – bei ansonsten gleichen Voraussetzungen – Männer und Frauen für den gleichen Beitrag gleiche Leistungen. Primär steigen dadurch die Versicherungsprämien für das risikoärmere Geschlecht; für das risikoreichere sinken sie.

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