Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Art Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abschließt. Für das Unternehmen gelten Sie als so genannte Betriebsausgaben.
Bei der betrieblichen Krankenversicherung gibt es keine lästigen Wartezeiten, keine Gesundheitsfragen und jeder muss mitmachen. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Vertrag privat weiter fortführen.
Als Alternative zu einer Gehaltserhöhung bietet sich eine betriebliche Krankenzusatzversicherung an. Angesichts der immer größer werdenden Versorgungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Form der Zuwendung sinnvoll, da beide Seiten davon profitieren.
Für Arbeitgeber ergeben sich folgende Vorteile:
- Die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen wird verstärkt
- Die Ausgaben gelten als Betriebsausgaben und sind steuerlich absetzbar
- Die soziale Kompetenz des Arbeitgebers wird gestärkt
- Die bessere Versorgung erleichtert eine schnelle Gesundung.
Die wichtigsten Vorteile für Arbeitnehmer sind:
- Aufnahmegarantie
- vereinfachte Gesundheitsprüfung
- Sofortiger Versicherungsschutz, da Wartezeiten entfallen
- vergünstigte Beiträge
- Ehepartner und Kinder können ebenfalls günstig abgesichert werden.